sie „meshen“
sie bilden eine große „Wolke“, eine „Mesh“
sie kommunizieren über die anderen Knoten
Daten werden weitergeleitet
- Websiten
- Chat
- Telefonie
- Spiele
- Austausch von Dateien
nicht alle Knoten sind mit dem Mesh verbunden, da sie nicht in Funkreichweite sind
Knoten mit Internetzugang, verbinden sich mit Gateways
kommunizieren so mit allen anderen Knoten
jeder, der Freifunk nutzt, kann gleichzeitig keine Dienste aus dem Internet verwenden
Knoten mit einer Verbindung zu den Gateways, kommen über sie ins Internet
kein Problem für Knotenbetreiber, da sie keinen Internetzugang stellen
Problem für Gatewaybetreiber, alle Missbrauchsanfragen landen bei ihnen
- Verschleierung
- Ausland
- Providerprivileg
Nutzung eines VPN-Anbieters, verschleiert die Identität
Grauzone, Nutzung des Dienstes legal, Verschleierung von Straftaten nicht legal, jedoch keine geplanten Straftaten
Nutzung eines VPN-Anbieters, Ausgangspunkt in einem Land, in welchem es die Störerhaftung nicht gibt
Grauzone, Nutzung des Dienstes legal, Umgehung der Störerhaftung, obwohl Nutzung aus Deutschland = Umgehung des deutschen Rechtes
darunter fallen Telekom, Vodafon, …
Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie in einem Kommunikationsnetz übermitteln oder zu denen sie den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich, sofern sie […]
Quelle: Telemediengesetz
Die Vorratsdatenspeicherung …
- … ist für Freifunk-Netze nicht umsetzbar, da „Kunden“ nicht bekannt sind.
- … widerspricht ferner dem Datenschutzverständnis des Freifunk-Projekts.
zu erlangen als Privatperson, Firma oder Verein
teilweise werden Freifunker von Gerichten schon jetzt direkt als Provider angesehen
in Zukunft evlt. im Gesetz verankert
solange die Störerhaftung besteht
bei Abschaffung würde jeder Knoten seinen eigenen Uplink direkt verwenden
Im Bremer Freifunk-Netz kann ich nur Geräte und Dienste aus Bremen erreichen
stellt über die Gateways eine VPN-Verbindung zu allen anderen Communities her